Gastronomen sollen ab dem 01.07.2020 für einen begrenzten Zeitraum steuerlich entlastet werden. Das hat die Große Koalition in einer Sondersitzung am 22.04.2020 beschlossen. Demnach soll die Mehrwertsteuer für Speisen bis zum 30.06.2021 auf sieben Prozent herabgesenkt werden.
Für Gerichte, die außer Haus verzehrt werden, galt dieser Satz bisher schon. Nun soll er auf den Verzehr vor Ort ausgeweitet und die Gewinnmarge der Gastronomen dadurch erhöht werden – wobei natürlich vorerst offen bleibt, wann mit einer Wiedereröffnung auf Grund von Covid-19 zu rechnen ist und vor allem wann die Gastronomen aus der kürzlich beschlossenen Regelung ihren Profit erzielen können.
Die Regierung kommt damit den Forderungen des DEHOGA Bundesverbandes endlich einen kleinen Schritt entgegen. Dieser besteht neben steuerlichen Entlastungen auch weiterhin auf eine vorsichtige Wiedereröffnung sowie auf die Bereitstellung von Direkthilfen aus staatlichen Rettungsfonds.
Dennoch befürchten die Interessenvertreter, dass diese Regelung bei den wenigsten Gastronomen zu einer Kompensierung der erheblichen Umsatzausfälle führen wird, wenn im Fall einer Wiedereröffnung Abstandsregelungen und weitreichende Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Zusätzlich müsse an die zahlreichen Club- und Barbesitzer gedacht werden, welche aufgrund ihres Gewerbes nicht von dieser Regelung profitieren können und wohl in der Rangfolge der Wiedereröffnungen auf den hintersten Plätzen stehen.
Eine Durchsetzung von Rettungsfonds bleibt daher weiterhin das Hauptziel des DEHOGA, da nur durch diese Hilfen alle Gastronomiebetriebe finanziell entlastet werden können.
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